Unsere AGB

Rechtsgültigkeit

Die Firma ennox biogas technology GmbH arbeitet grundsätzlich und ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs-, Liefer- und Garantiebestimmungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur rechtsgültig, wenn sie gegenseitig schriftlich vereinbart wurden. Darüber hinaus gelten die Handelsgewohnheiten und die übrigen Bestimmungen des deutschen Rechts. Für Ausschreibungen, Abnahmen, Übergabe und Projektabrechnungen gelten die einschlägigen DIN-Normen.

Preise

Unsere Preise gelten, falls nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versicherung und ohne Mehrwertsteuer. Zur Verrechnung gelangen die jeweils zum Liefertage gültigen Preise. Die in unseren Listen und Angeboten genannten Preise sind unverbindlich, es sei denn, es liegt eine verbindliche Preisvereinbarung auf Termin vor.

Lieferung und Lieferzeit

Für den Umfang der Lieferung und die Lieferzeit ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Die angegebene Lieferzeit wird von uns nach besten Kräften eingehalten. Außergewöhnliche Ereignisse berechtigen uns, übernommene Lieferverpflichtungen zu ändern, wobei Schadenersatzansprüche ausgeschlossen sind.

Mängelrügen und Haftung

Der Besteller verpflichtet sich, den Bau, die Montage, die Inbetriebsetzung und die Wartung der Anlage nur durch Fachpersonal vornehmen zu lassen. Zur Montage, Inbetriebnahme und Einschulung kann von ennox biogas technology GmbH das erforderliche Fachpersonal gegen Verrechnung zur Verfügung gestellt werden.
Beanstandungen jedweder Art finden nur Berücksichtigung, wenn sie unverzüglich nach Lieferung schriftlich gerügt werden.
Wir leisten für unsere Erzeugnisse in der Weise Gewähr, dass wir alle Teile kostenlos ersetzen, die bei normaler Beanspruchung infolge unsachgemäßer Konstruktion, fehlerhaften Materials oder falscher Bearbeitung unbrauchbar werden.
Jede weitere Haftung, insbesondere für Auswechslungs- und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Wir haften auch nicht für Schäden infolge unsachgemäßer Lagerung, Behandlung, Montage oder Überlastung.

Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

Unsere Rechnungen sind innert 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum netto ohne jeden Abzug an die von uns bestimmten Zahlstellen zu bezahlen. Die Annahme von Schecks oder Wechseln liegt in unserem Ermessen, erfolgt aber lediglich erfüllungshalber. Diskontzinsen oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Schuldners.
Die Rückhaltung von Zahlungen wegen Preisminderung oder sonstiger Gegenansprüche, insbesondere auch wegen Geltendmachung von Garantieansprüchen, ist ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, die uns jeweils erwachsenden Zinssätze zu berechnen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist um mehr als 14 Tage sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebengebühren unser Eigentum.
Wird die Ware vom Käufer weiter veräußert, so tritt er bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen an uns ab.
Der Besteller ist verpflichtet uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren gepfändet oder aus sonstigen Titeln von dritten Personen in Anspruch genommen werden. Forderungen dürfen nur nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte abgetreten werden. Sollte der Kunde eine fällige Zahlung trotz einmaliger Mahnung innerhalb einer Nachfrist von 14 Tagen nicht geleistet haben, wobei das
Datum der Gutschrift bei ennox biogas technology GmbH maßgeblich ist, hat ennox biogas technology GmbH die Wahl, alle Tätigkeiten bis zum Eingang der ausständigen Zahlung gänzlich einzustellen oder aber das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger
Wirkung aufzulösen. Der Kunde kann aus einem solchen Schritt der ennox biogas technology GmbH keine Ansprüche aus welchem Titel auch immer ableiten.

Rücktritt vom Vertrag

Der Rücktritt vom Vertrag ist nur mit unserer Zustimmung möglich. Im Falle eines Rücktrittes vom Vertrag hat der Käufer uns die bisherigen Aufwendungen und den Verdienstausfall zu ersetzen, allenfalls auch eine von uns festgesetzte Stornogebühr zu entrichten. Die Zustimmung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.

Garantiebestimmungen

Für die Güte des von uns gelieferten Materials übernehmen wir unter Bedachtnahme auf die einschlägigen DIN-Normen auf die Dauer von 12 Monaten nach Unterzeichnung des Abnahme – Übergabeprotokolls oder nach Inbetriebnahme der Anlage die Haftung dergestalt, dass wir nachweisbar auf unser Verschulden schadhaft gewordene Materialien kostenlos austauschen.
Alle Garantieansprüche gegen uns sind von der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises abhängig. Für nicht bezahlte Lieferungen und Leistungen übernehmen wir keine Garantie.
Wir haften nicht für die Beschädigung, die durch Einwirkung dritter Personen, unsachgemäße Montage, Überbeanspruchung, Überspannung und chemische Einflüsse entstehen.
Instandsetzungskosten durch Beiziehen dritter Personen werden nicht anerkannt. Instandhaltungsarbeiten, Ersatz von Verschleißteilen, sowie Arbeiten im Rahmen der Betriebs- und Wartungsanleitung unterliegen nicht den Garantieleistungen.

Planung und Engineering

Die von der ennox biogas technology GmbH ausgeführten Planungs- und Engineerings arbeiten, Anlagendimensionierungen und Projektausarbeitungen basieren weitgehend auf Angaben und Informationen des Auftraggebers. Dimensionierungskenndaten und Bemessungswerte sind vom Auftraggeber nach Erhalt umgehend zu prüfen. Änderungen, Ergänzungen bzw. Korrekturen sind innerhalb von 14 Tagen nach Projekterhalt schriftlich an die ennox biogas technology GmbH mitzuteilen. Kosten für Projektänderungen, aufgrund fehlender, mangelhafter oder falscher Angaben, sowie nicht zeitgerechter Mitteilung geänderte Werte gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Für Funktionsstörungen, Nichterreichen von zugesicherten Werten aufgrund fehlender, falscher oder mangelnder Angaben übernimmt die ennox biogas technology GmbH keine Haftung. Schadenersatzansprüche aus diesem Grunde werden daher nicht akzeptiert.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für jegliche Streitfälle gilt österreichisches Recht. Für alle unsere Geschäfte gilt Feldkirch (Österreich) als Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Zusätzliche Bedingungen

Für verfahrenstechnische Anlagen, technischen Anlagenbau, Gesamtkonzeption und Projektausarbeitungen gelten die jeweiligen Projekts- oder anlagenbezogenen Betriebs- und Wartungsvorschriften. Diese sind projektsbezogen-integrierter Bestandteil unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen.

 

Hard, September 2011